Verein?
Nein! Die Wasserwacht Ortsgruppe Vilshofen ist kein eigenständiger Verein, weil sie eine Gemeinschaft innerhalb des BRK ist. Das BRK selbst ist als Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein eingetragener Verein. Die Wasserwacht ist als eine der Gemeinschaften des BRK in diese Organisationsstruktur integriert und hat keinen eigenen Vereinsstatus.
Hier sind die wesentlichen Gründe dafür:
- Strukturelle Eingliederung: Die Wasserwacht ist eine Gemeinschaft innerhalb des BRK und unterliegt dessen Satzung und organisatorischen Regelungen. Sie hat keine eigene Rechtsform.
- Gemeinnützigkeit und Einheitlichkeit: Das BRK als gemeinnützige Organisation bündelt verschiedene Gemeinschaften (wie Wasserwacht, Bergwacht, Jugendrotkreuz etc.) unter einem Dach, um eine einheitliche und effiziente Struktur zu gewährleisten.
- Finanzierung und Verwaltung: Die Wasserwacht wird über das BRK organisiert, finanziert und verwaltet, was eine eigene Vereinsgründung überflüssig macht.
- Identität und Markenschutz: Die Wasserwacht tritt als Teil des Roten Kreuzes auf und nutzt dessen Emblem, das international geschützt ist. Ein eigenständiger Verein müsste sich unter Umständen mit Namens- und Markenschutzfragen auseinandersetzen.
Kurz gesagt: Die Wasserwacht ist eine Untergliederung des BRK und genießt dadurch alle Vorteile einer großen, etablierten Organisation, ohne selbst als eigenständiger Verein organisiert zu sein.